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Die Rechte der Natur – eine Forderung

  • 14. Mai
  • 5 Min. Lesezeit

Seit Jahrhunderten nimmt der Mensch immer grösseren ­Einfluss auf seine Umwelt – Wälder werden abgeholzt, Flüsse ein­gedämmt, Landschaften verschwinden. Mit den verheerenden ­Folgen des Klimawandels und der mutwilligen Zerstörung der Umwelt durch den Menschen hat sich eine immer grösser werdende Bewegung formiert, die Rechte für die Natur fordert. Ein Gedankengang der Aare zuliebe, und für alle, die sich noch lange an ihr erfreuen möchten.


Text: Alice Stadler | Fotos: Cristina Stadler | Illustrationen: Anna Portmann


Illustration: Anna Portmann


Robert Macfarlane publizierte im Mai 2025 das Buch «Sind Flüsse Lebewesen?» (Originaltitel: «Is a River Alive?»). Darin spricht er sich für ein Umdenken in der Definition des Verbs «leben» aus: Es soll nicht mehr nur als eine Qualität angesehen werden, die einer Entität angehört, sondern ein Merkmal sein, das aus der Beziehung zu anderen entsteht. Ein Fluss ermöglicht Leben – im Zusammenspiel mit Tieren, Pflanzen, Steinen … Er braucht kein Herz, das schlägt. Die Organismen, die durch ihn existieren, sind seine Organe und erhalten ihn. Dieser Gedanke ist nicht etwa neu, bereits 1992 veröffentlichte der amerikanische Rechtsprofessor Christopher D. Stone ein Essay, in dem er dazu aufrief, Bäumen sowie der gesamten Natur Rechte zu geben.(1) Während seine Forderung über die Landesgrenzen der USA hinaus für gemischte Gefühle sorgte, stand sie im Einklang mit den jahrelangen Bestrebungen von Ureinwohner:innen, die ein ökozentrisches Weltbild vertreten. Für sie wie auch für Stone und Macfarlane ist eine Grundannahme, dass der Mensch nicht über den Tieren steht, sondern Teil des Ökosystems Natur ist und mit ihr in einer Wechselwirkung steht. Durch dieses Verständnis ergibt sich eine Verpflichtung einander gegenüber: Was die Umwelt schädigt, schädigt am Ende auch den Menschen.

Stones Essay, das er aufgrund der weltweit angestossenen Diskussionen zu einem Buch erweiterte, gilt als Grundstein für die heutige «Rechte der Natur»-Bewegung. Ihr Ziel ist es, die Natur ins Zentrum zu setzen und anzuerkennen, dass sie eine essenzielle Mitspielerin für die Zukunft ist – weswegen sich der Mensch in seinem zerstörerischen Verhalten zügeln muss. Stone argumentiert dabei aus Sicht der Rechtswissenschaft und führt das Beispiel der amerikanischen Verfassung an, die Minoritäten, Ureinwohner:innen, Frauen oder Sklav:innen auf selbstverständliche Weise ausgeschlossen hatte: «The fact is, that each time there is a movement to confer rights onto some new ‹entity›, the proposal is bound to sound odd or frightening or laughable. This is partly because until the rightless thing receives its rights, we cannot see it as anything but a thing for the use of ‹us› – those who are holding rights at the time.»(2) Wobei mehr Rechte für eine Instanz nicht gleich weniger Rechte für eine andere bedeuten, wie in der Debatte häufig von Gegner:innen befürchtet wird. Ziel ist es, neue Grundlagen zu schaffen für bisher unbeachtete Kategorien, so der Rechtsprofessor.

Robert Macfarlane argumentiert aus einer biologischen Sichtweise: In einem Gedankenexperiment lädt er dazu ein, sich sein Land als schwarze Karte vorzustellen und dann alle Flüsse farbig hervorzuheben. Diese «Adern» bilden die Lebensgrundlage für die gesamte Natur. Nur 0,002 % des Wassers auf der Erde ist in Fliessgewässern zu finden; dies entspricht der Wahrscheinlichkeit, einen Schneeleoparden in der Stadt anzutreffen, so der britische Schriftsteller.(3) Als er verschiedene Flüsse bereiste, erkannte er eine weltweite Krise: Die Verschmutzung ist teilweise so stark, dass Lebewesen nicht mehr daraus trinken, darin schwimmen oder sie überhaupt berühren können. Aus diesem Grund fordert er dazu auf, Flüsse als eine vom Aussterben bedrohte Spezies anzuerkennen.

Als ich das gelesen habe, musste ich das Buch einmal kurz weglegen und nachdenken. Seit 25 Jahren lebe ich in der Schweiz und hatte zumindest immer irgendwo einen Bach in der Nähe, heute sogar die Aare selbst. An ihr fühle ich mich wohl – wie der Fisch im Wasser. Und irgendwie war sie immer selbstverständlich, sie war immer da. Nicht gleich sauber, manchmal tiefgrün, in anderen Monaten eher braun-gelb. Aber sie war da, immer im Fluss. Nicht auszumalen, wenn da plötzlich nur ein ausgetrockneter Steinkanal wäre oder wie im Mittelalter eine stinkende Brühe, die durch die Städte zieht. Das Grün der Bäume und Wiesen ersetzt durch eine brache, triste Landzunge. Nein, das möchte ich nicht. Es darf gerne noch grüner, diverser und belebter (an Land und im Wasser) werden – ausser Gummiboote, von denen hat es im Sommer bereits reichlich. Aber schauen wir uns einmal an, wo die Weltanschauung der Ureinwohner:innen fruchten konnte.


Foto: Cristina Stadler


Erste Erfolge

2006 hat Ecuador als erstes Land begonnen, eine Verfassung zu erarbeiten, die Natur und Mensch rechtlich verankert. Zwei Jahre später tritt der neue Artikel 71 der Natur – auch Pacha Mama genannt – in Kraft. Der Begriff stammt aus der Sprache der Kichwa, die in Teilen des Amazonas gesprochen wird und so viel bedeutet wie «Kosmos». Er erinnert daran, dass ausnahmslos alles miteinander verbunden ist. Laut der «Heinrich Böll»-Stiftung befand man die Gesetze zuerst als wirkungslos, da in den ersten Jahren nur wenig Gebrauch gemacht wurde. Die fehlende Definition von «Natur» in der Verfassung sei mitunter eine Schwierigkeit gewesen, mittlerweile sind die Rechtsvertreter:innen jedoch mit dem Handlungsspielraum vertraut. So wurde unter anderem erfolgreich im Namen von Fröschen, eines Nebelwaldes und verschiedenen Flüssen geklagt. Naturschutzgebiete mitsamt ihren verschiedenen Bewohner:innen wurden dadurch vor Mienenbau, Abholzung und anderen lebensbedrohlichen Eingriffen durch Unternehmen bewahrt.

Im Verlauf der Zeit folgten weltweit weitere Naturräume, die zu Rechtspersonen erklärt wurden.(4) Der erste anerkannte Fluss: der Whanganui River in Neuseeland, 2017 aufgenommen in die Verfassung. Dieser Schritt schützt nicht nur den Fluss, sondern auch die Lebensrealität der Māori-Stammesgruppen, für die er ihre Ahn:innen verkörpert. Laut Verfassung stehen ihm dieselben Rechte und Pflichten wie die einer juristischen Person zu. Er ist somit kein Eigentum mehr, sondern eine eigenständige Instanz. Doch welche Bedürfnisse und schützenswerte Interessen hat der Fluss? Dies wird laufend von gesetzlich verpflichteten Personen und Organisationen evaluiert und gegen aussen vertreten, wie beispielsweise von den Māori.


Die Schweiz zieht nach

Seit Januar 2026 hat ein zweiter Fluss Aussicht, eine Rechtsperson zu werden: die Reuss. Neu soll in der Luzerner Verfassung stehen: «Die öffentlichen Gewässer des Kantons sind mit Grundrechten gemäss Abs. 2 und Rechtspersönlichkeit ausgestattet.»(5) Der Luzerner Regierungsrat erklärte am 23. Januar 2026 die Initiative als zustande gekommen. Nun habe dieser ein Jahr Zeit, die Botschaft und den Entwurf dem Kantonsrat zu unterbreiten, so das Initiativkomitee, dessen Anliegen es ist, einen rechtlichen Handlungsspielraum zu schaffen. Wie sie selbst schreiben: «In der Regel kann in unserem Rechts­system ein Mensch, ein Unternehmen oder ein Verein klagen, wenn seine Rechte verletzt und Gesetze nicht eingehalten werden. Die Natur kann das nicht. Weil das alle wissen, passiert auch nichts, wenn die Gesetze verletzt werden, die sie schützen sollten.»(6) Nun soll eine Instanz geschaffen werden, die bei Verstössen Konsequenzen einfordern kann. Wer am Ende die Interessen des Flusses rechtlich vertritt und was diese genau sind, ist noch offen.

Wie in Ecuador wird es in Luzern Jahre brauchen, bis Gesetzesvertreter:innen diesen neuen Handlungsspielraum kennen. Umso schöner zu sehen, dass dieses Denken auch in der Schweiz langsam Fuss fasst. Ob eine solche Initiative einmal für die Aare oder gar den Thunersee anstehen wird? Das hängt von uns allen ab. Genauso, wie wir alle verantwortlich sind, Sorge zu tragen, damit wir weiterhin unser Wasserschloss geniessen können. Künftig werde ich mit geschärften Sinnen dem rauschenden Tageslied der Aare lauschen.


  1. Stone, Christopher D.: Should Trees Have Standing? – Towards Legal Rights for Natural Objects. Southern California Law Review 45, 1972, S. 450–501.

  2. Fakt ist, dass jedes Mal, wenn es Bestrebungen gibt, neuen «Einheiten» Rechte zuzusprechen, dieser Vorschlag als seltsam, ­beängstigend oder lächerlich wahrgenommen wird. Das liegt zum Teil daran, dass bis das Rechtslose seine Rechte zugesprochen bekommt, wir es als nichts anderes als ein Objekt betrachten, das uns – wir, die bereits Rechte besitzen – zur Nutzung dient. (Übersetzung durch die Redaktorin).

  3. Robert Macfarlane in Sternstunde Philosophie zum Thema «Warum sind Flüsse Lebewesen?», ausgestrahlt am 12.10.2025.

  4. Vertieftere und zusätzliche Angaben zu der Bewegung und den Beispielen finden sich im Dossier «Rechte der Natur» der «Heinrich Böll»-Stiftung oder im Eco Jurisprudence Monitor unter ecojurisprudence.org.

  5. Vgl. Ergänzung in der kantonalen Verfassung Luzerns, § 10 Abs. 3, erwähnter Ausschnitt zugänglich über

    www.reuss-initiative.ch (konsultiert am 20. März 2026).

  6. Vgl. www.reuss-initiative.ch (konsultiert am 20. März 2026).


 
 
 

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